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Entscheidinstanz
Regierungsrat
Geschäftsnummer
RRB Nr. 372/2008
Entscheiddatum
12. März 2008
Rechtsgebiet
Administrativmassnahmen im Strassenverkehr
Stichworte
Sicherungsentzug ─ Gesundheit/Alter
Verwendete Erlasse
Art. 16d Abs. 1 lit. a Strassenverkehrsgesetz; Art. 7 Abs. 1 Verkehrszulassungsverordnung; § 7 Abs. 4 Verwaltungsrechtspflegegesetz
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Anforderungen an die Aussagekraft und Schlüssigkeit verkehrsmedizinischer Gutachten. Offizialmaxime und Beweiswürdigung: Die freie Würdigung des Untersuchungsergebnisses erfährt – auch im Rechtsmittelverfahren – insoweit eine Einschränkung, als ein Gutachten eines Sachverständigen nur daraufhin zu prüfen ist, ob dieses auf zutreffenden Rechtsgrundlagen beruht, vollständig, klar sowie gehörig begründet und widerspruchsfrei ist.

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