0123

Entscheidinstanz
Bezirksräte
Geschäftsnummer
BR-Uster-2004.0865
Entscheiddatum
23. Dezember 2004
Rechtsgebiet
Politische Rechte
Stichworte
Einheit der Materie; Stimmrechtsrekurs (früher Stimmrechtsbeschwerde)
Verwendete Erlasse
§ 121 Abs. 2 Gesetz über die politischen Rechte, GPR; (§ 4 Abs. 1 Ziffer 4 Initiativgesetz); § 151a Gemeindegesetz; (§ 151 Abs. 1 Ziffer 3 aGemeindegesetz); § 149 Abs. 1 Gesetz über die politischen Rechte; (§ 151 Abs. 2 aGemeindegesetz)
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Der Grundsatz der Einheit der Materie wird verletzt, wenn bei einer Teilrevision der Gemeindeordnung von einander unabhängige Sachbereiche zu einer einzigen Abstimmungsfrage zusammengefasst werden.

Für dieses Thema zuständig: