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Entscheidinstanz
Regierungsrat
Geschäftsnummer
RRB Nr. 1215/2003
Entscheiddatum
27. August 2003
Rechtsgebiet
Bau- und Planungsrecht
Stichworte
Zonenkonformität; Hofzone
Verwendete Erlasse
Art. 22 Abs. 2 Raumplanungsgesetz; Art. 34 Abs. 4 Raumplanungsverordnung
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Funktion der «Hofzone» in Kleinsiedlungen (E. 4) Aussiedlungen sind in der Landwirtschaftszone nur dann zonenkonform, wenn neben der längerfristigen Existenzsicherung des Betriebs für die Neubauten eine Notwendigkeit besteht, indem für den Betriebsinhaber die Beibehaltung bzw. Erweiterung am bestehenden Standort unzumutbar oder aus anderen Gründen (z.B. betriebswirtschaftlicher Art, Immissionsschutz) erforderlich ist (E. 6).

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