Funktion der «Hofzone» in Kleinsiedlungen (E. 4) Aussiedlungen sind in der Landwirtschaftszone nur dann zonenkonform, wenn neben der längerfristigen Existenzsicherung des Betriebs für die Neubauten eine Notwendigkeit besteht, indem für den Betriebsinhaber die Beibehaltung bzw. Erweiterung am bestehenden Standort unzumutbar oder aus anderen Gründen (z.B. betriebswirtschaftlicher Art, Immissionsschutz) erforderlich ist (E. 6).