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Entscheidinstanz
Steuerrekurskommission
Geschäftsnummer
StRK_1ST.2001.260
Entscheiddatum
15. November 2001
Rechtsgebiet
Steuerrecht
Stichworte
Gewinnsteuer; Steueraufwand
Verwendete Erlasse
§ 65 Abs. 1 lit. a StG
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Die Steuern juristischer Personen sind nur insoweit abzugsfähig, als sie periodengerecht verbucht und in der massgeblichen Steuerperiode auch tatsachlich geschuldet sind. Darlegung der in diesem Zusammenhang zu beachtenden Grundsätze der Verbuchung im System der Postnumerandobesteuerung mit einjähriger Gegenwartsbemessung und Pränumerandobezug.

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