0115

Entscheidinstanz
Direktion der Justiz und des Innern
Geschäftsnummer
JI-588/00
Entscheiddatum
27. September 2001
Rechtsgebiet
Straf- und Massnahmenvollzug
Stichworte
Gemeinnützige Arbeit
Verwendete Erlasse
Art. 3 der Verordnung 3 zum StGB
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Die Bewilligung für die Verbüssung einer Freiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit kann zurückgezogen werden, wenn der Verurteilte die mit der Vollzugsbehörde abgeschlossene Arbeitsvereinbarung nicht einhält und seiner Arbeitsverpflichtung nicht nachkommt.

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