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Entscheidinstanz
Regierungsrat
Geschäftsnummer
RRB Nr. 997/2009
Entscheiddatum
24. Juni 2009
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Stichworte
Familiennachzug mit Anspruch – Ehegatte
Verwendete Erlasse
Art. 43 Abs. 1 AuG; Art. 51 Abs. 2 AuG; Art. 62 AuG; Art. 8 Ziff. 2 EMRK
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Der Anspruch auf Familiennachzug der Ehegattin kann nicht allein deshalb verneint werden, weil der Ehegatte in der Schweiz bei seinen Eltern in einer 3-½-Zimmer-Wohnung lebt und deshalb Schwierigkeiten bei der Integration zu befürchten sind. Ohne gesetzliche Grundlage stellen mangelnde Wohnverhältnisse weder ein Zulassungshindernis noch einen Widerrufsgrund dar, soweit ein Anwesenheitsanspruch besteht.

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