0108

Entscheidinstanz
Regierungsrat
Geschäftsnummer
RRB Nr. 634/2008
Entscheiddatum
7. Mai 2008
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Stichworte
Aufenthaltsbewilligung – Verlängerung; Härtefall; Wiedererwägung
Verwendete Erlasse
Art. 4 ANAG; Art. 36 BVO in Analogie
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Es besteht kein Anspruch auf die Wiedererwägung eines Entscheids, wenn in einem vorangegangenen Verfahren sämtliche wesentlichen Elemente beachtet sowie eine vollständige Interessenabwägung vorgenommen worden sind und sich seit dem ersten Entscheid nichts Wesentlichen geändert hat. Beurteilung des Kindeswohls im Falle einer Wegweisung aus der Schweiz. Humanitäre Gesichtspunkte der hiesigen Integration sowie der Integrationschancen in der elterlichen Heimat.

Für dieses Thema zuständig: