0101

Entscheidinstanz
Regierungsrat
Geschäftsnummer
RRB Nr. 606/2007
Entscheiddatum
2. Mai 2007
Rechtsgebiet
Personalrecht
Stichworte
fristlose Entlassung
Verwendete Erlasse
§ 22 Abs. 1 Personalgesetz
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Zerstörung der Vertrauensbasis als «wichtiger Grund» für die fristlose Entlassung, in casu gegeben bei Straftaten (Vermögensdelikte bzw. Verbrechen), begangen durch ein Mitglied der Kantonspolizei unabhängig von seiner dienstlichen Tätigkeit und Stellung; generalpräventive Gründe rechtfertigen ein konsequentes Druchgreifen. Zeitpunkt der Aussprechung einer fristlosen Entlassung; Zeitpunkt der gesicherten Kenntnis vorwerfbaren Verhaltens.

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