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Entscheidinstanz
Finanzdirektion
Geschäftsnummer
FD-GK-Pa.2005.083
Entscheiddatum
10. April 2007
Rechtsgebiet
Personalrecht
Stichworte
Diskrimierungsverbot ; Einstufung Gesundheitsberufe; Lohnnachzahlung
Verwendete Erlasse
Art. 3 Gleichstellungsgesetz; Art. 5–7 Gleichstellungsgesetz; § 8 Personalverordnung
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Die aufgrund der Neueinreihung der Pflegeberufe festgestellte zu tiefe bisherige Entlöhnung der Pflegenden FA SRK stellt eine Diskriminierung der betroffenen Personen im Sinne des Gleichstellungsgesetzes dar, weshalb ein Anspruch auf Lohnnachzahlung im Rahmen der Verjährungsfristen besteht, auch wenn die ursprüngliche die Anstellungsverfügung nicht angefochten wurde. Anwendung dieses Prinzips im Einzelfall.

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