0096

Entscheidinstanz
Baudirektion
Geschäftsnummer
BDV Nr. 02 039
Entscheiddatum
28. Februar 2002
Rechtsgebiet
Bau- und Planungsrecht
Stichworte
Quartierplanverfahren
Verwendete Erlasse
§ 147 Planungs- und Baugesetz; § 148 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Der vorliegend angefochtene Quartierplaneinleitungsbeschluss führt zu einer Revision eines bestehenden Quartierplans, da nicht genügend Platz für einen vorgeschriebenen Kehrichtcontainerabstellplatz vorhanden ist. Der Quartierplanperimeter umfasst auch ein Grundstück ausserhalb der Bauzonen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch Land dieses Gebiets gegebenenfalls mitbeansprucht werden muss. Zunächst gilt es jedoch zu prüfen, ob bei einer Quartierstrassenverzweigung zusätzlich Land von privaten Grundstücken heranzuziehen sei. Der Quartierplanperimeter ist im Einleitungsverfahren soweit zu ziehen, dass keine in Frage kommende Variante von vornherein ausgeschlossen wird.

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