0087

Entscheidinstanz
Schulrekurskommission
Geschäftsnummer
BI-SRK-139/01
Entscheiddatum
13. August 2001
Rechtsgebiet
Schulrecht (Volksschule)
Stichworte
Privatschulung; Kostenübernahme Hochbegabung
Verwendete Erlasse
Art. 19 BV; 62 Abs. 1 BV; § 12 Volksschulgesetz; § 14 Volksschulgesetz
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Wenn wie vorliegend nicht erstellt ist, dass ein Kind aufgrund seiner spezielle Problematik an der öffentlichen Schule nicht adäquat gefördert werden kann und die Schulpflege entsprechende Förderangebote gemacht hat, so ist die Schulpflege nicht zur Kostenübernahme für die von den Eltern gewählten Privatschule verpflichtet.

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