wertvermehrendeLiegenschaftenaufwendungen werterhaltende Liegenschaftenaufwendungen Einkommensteuer; Grundstückgewinnsteuer ; Treu und Glauben
Verwendete Erlasse
§ 221 Abs. 1 lit. a Steuergesetz
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Soweit ein Steuerpflichtiger Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Umbau bzw. der Renovation einer Liegenschaft bereits im Rahmen der Einkommenssteuerdeklaration als werterhaltend deklariert hat und diese Deklaration durch die Einkommenssteuereinschätzungsbehörde nachweisbar akzeptiert worden ist, stellt die nochmalige Geltendmachung derselben Aufwendungen im Rahmen der Grundstückgewinnsteuerveranlagung als wertvermehrend ein nicht schützenswertes widersprüchliches Verhalten dar, welches die Grundsteuerbehörden befugt, die Abzugsfähigkeit dieser Kosten ohne weitere Prüfung zu verneinen.