0078

Entscheidinstanz
Steuerrekurskommission
Geschäftsnummer
StRK_1ST.2003.148
Entscheiddatum
26. Juni 2003
Rechtsgebiet
Steuerrecht
Stichworte
Schuldzinsenabzug; Freibetrag; Ehegatten
Verwendete Erlasse
§ 31 Abs. 1 lit. a Steuergesetz; Art. 9 Abs. 2 Bst. a Steuerharmonisierungsgesetz
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Die Auslegung der Bestimmung von § 31 Abs. 1 lit. a StG bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. a StHG ergibt, dass der Freibetrag von Fr. 50'000.- für den Abzug von privaten Schuldzinsen bei Ehegatten nicht zu verdoppeln ist.

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