Die Beurteilung des Unterrichts einer Lehrkraft im Rahmen des MAB-Verfahrens hat sich hauptsächlich auf den regulären Unterricht zu stützen. Insbesondere darf sich die Beurteilung einer Lehrkraft mit der Qualifikation «Entspricht den Anforderungen teilweise» nicht hauptsächlich auf Schulbesuche, die während der Vorbereitung einer Theateraufführung gemacht wurden, abstützen. Vorwurf der passiven Verweigerung der Lehrkraft im MAB-Verfahren.