Die Wegweisung (Nichterneuerung der Aufenthaltsbewilligung) eines seit vielen Jahren in der Schweiz weilenden Ausländers, dessen Familienangehörige mittlerweile Schweizer Bürger sind, ist angesichts seiner erheblichen Straffälligkeit und mangelnder Integration auch dann verhältnismässig, wenn von den Familienangehörigen ein Wegzug nicht erwartet werden kann.