0056

Entscheidinstanz
Finanzdirektion
Geschäftsnummer
FD-E 67/2001
Entscheiddatum
1. Januar 2001
Rechtsgebiet
Steuerrecht
Stichworte
Steuererlass; Notsituation
Verwendete Erlasse
§ 183 StG
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Eine Notsituation für den Steuererlass liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger, ohne im Besitz eines wesentlichen Vermögens zu sein, unter oder am Rande des Existenzminimums leben muss.

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