0053

Entscheidinstanz
Regierungsrat
Geschäftsnummer
RRB Nr. 1388/2004_V
Entscheiddatum
15. September 2004
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
Stichworte
Klageänderung; Novenverbot
Verwendete Erlasse
§ 23 Abs. 1 Verwaltungsrechtspflegegesetz
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Es liegt keine Änderung des Streitgegenstands vor, wenn gestützt auf den gleichen Rechtssatz die gleiche Rechtsfolge verlangt wird, jedoch mit neuer (anderer) rechtlicher Begründung, als vor der Vorinstanz

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