0047

Entscheidinstanz
Baudirektion
Geschäftsnummer
BD_A 07 012
Entscheiddatum
5. Februar 2007
Rechtsgebiet
Bau- und Planungsrecht
Stichworte
Quartierplanverfahren; Revision, Einleitung
Verwendete Erlasse
§ 123 Planungs- und Baugesetz; § 147 PBG; § 233 PBG
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Das Verfahren zur Änderung (Revision) von Quartierplänen richtet sich nach dem ordentlichen (Einleitungs-)Verfahren, setzt jedoch aus Gründen der Planbeständigkeit das vorliegen wichtiger Gründe voraus. Die durch eine Neubildung von Parzellen ermöglichte (erhebliche) Mehrausnützung stellt keinen wichtigen Grund dar, solange vom ursprünglichen Strassen-Erschliessungskonzept nicht in unangemessener oder unzulässiger Weise abgewichen wird.

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