§ 18 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr; § 19 Abs. 1 PVG; §§ 2, 12 f. Angebotsverordnung
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Beim Entscheid über die Ausgestaltung der (Grund-)Versorgung im öffentlichen Personenverkehr sind neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Vor- und Nachteile der verschiedenen Verkehrsmittel massgebend. Abwägung im Einzelfall: Ein Busbetrieb lässt gegenüber der Bahn eine dichtere und feinere Erschliessung zu.