0031

Entscheidinstanz
Steuerrekurskommission
Geschäftsnummer
StRK_2GS.2000.4
Entscheiddatum
29. April 2002
Rechtsgebiet
Steuerrecht
Stichworte
Kommunale Steuerausscheidung, gesetzlicher Anspruch; fehlendes ausdrückliches Begehren
Verwendete Erlasse
§ 191 Steuergesetz (§ 139 aStG); § 193 Steuergesetz (§ 141 aStG)
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Kommunale Steuerausscheidung. Der Steuerpflichtige hat einen gesetzlichen Anspruch auf die korrekte interkommunale Steuerausscheidung und die Anwendung des massgeblichen Steuerfusses. Diesen Anspruch muss er grundsätzlich eigenständig durchsetzen können, d.h. unabhängig vom Ausscheidungsbegehren der Ausscheidungsgemeinde. Dabei muss es genügen, dass er im Einschätzungsverfahren die Grundlagen für die Steuerausscheidung korrekt deklariert. § 141 aStG beschlägt lediglich die Ebene zwischen Einschätzungs- und Ausscheidungsgemeinde. Dementsprechend liegt eine echte Gesetzeslücke vor.

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