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0027
Entscheidinstanz
Regierungsrat
Geschäftsnummer
RRB Nr. 1123/2010
Entscheiddatum
18. August 2010
Rechtsgebiet
Waffenrecht
Stichworte
Beschlagnahme
Verwendete Erlasse
Art. 31 Waffengesetz; Art. 8 Abs. 2 Bst. c WG
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Um die Beschlagnahme als sichernde Massnahme anzuordnen bzw. aufrecht zu erhalten, ist der Abschluss eines gleichzeitig laufenden – mit dem Waffengebrauch im Zusammenhang stehenden – Strafverfahrens nicht erforderlich.
Download
RRB Nr. 1123/2010
PDF | Deutsch
Kontakt
Staatskanzlei - Rechtsdienst
E-Mail
staatskanzlei@sk.zh.ch
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