0024

Entscheidinstanz
Direktion der Justiz und des Innern
Geschäftsnummer
JI-GAZ_2003-11
Entscheiddatum
2. Februar 2004
Rechtsgebiet
Zivilstandswesen
Stichworte
Feststellung der Vaterschaft Anerkennung des Urteils
Verwendete Erlasse
Art. 70 IPRG; Art. 25–27 IPRG
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Ein ausländisches Gerichtsurteil verletzt den formellen Ordre public, wenn Betroffene in der Schweiz, wo das Urteil anerkannt werden soll, keine Gelegenheit zur Teilnahme am Verfahren hatten. Verweigerung der Eintragung einer Vaterschaftsanerkennung, weil die mütterliche Verwandtschaft in der Schweiz vor der deutschen Gerichtsinstanz nicht vorgeladen wurde.

Für dieses Thema zuständig: