0019

Entscheidinstanz
Regierungsrat
Geschäftsnummer
RRB Nr. 768/2008
Entscheiddatum
28. Mai 2008
Rechtsgebiet
Ausländerrecht
Stichworte
Familiennachzug ohne Anspruch; Mündige Kinder
Verwendete Erlasse
Art. 44 AuG; Art. 30 AuG; Art. 8 EMRK; Art. 31 VZAE
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Nach neuem Ausländerrecht haben ausländische Familienangehörige (Ehegatten und ledige Kinder) keinen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung, wenn die Person in der Schweiz ebenfalls bloss eine solche besitzt, selbst wenn sie Anspruch darauf hat. Bei volljährigen Kindern käme eine Zulassung käme eine Zulassung höchstens aus staatsvertraglichen oder humanitären Gründen in Betracht. In casu nicht erfüllt.

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