0018

Entscheidinstanz
Direktion der Justiz und des Innern
Geschäftsnummer
JI-276/01
Entscheiddatum
26. Juni 2001
Rechtsgebiet
Straf- und Massnahmenvollzug
Stichworte
Urlaub im Strafvollzug
Verwendete Erlasse
Verordnung über die kantonale Strafanstalt Pöschwies; heute: § 49 Justizvollzugsverordnung
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Fluchtgefahr schliesst die Gewährung von Beziehungsurlaub im Strafvollzug aus. Konkrete Umstände, wie eine frühere Flucht, Beziehungen zu Angehörigen in der Schweiz und zum Ausland sowie die Dauer der noch zu verbüssenden Reststrafe führen im vorliegenden Fall zur Annahme von Fluchtgefahr.

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