0008

Entscheidinstanz
Regierungsrat
Geschäftsnummer
RRB Nr. 149/2004_V
Entscheiddatum
4. Februar 2004
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
Stichworte
Legitimation – Beschwer
Verwendete Erlasse
§ 21.a VRG
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Wird einem oder einer Angestellten der kantonalen Verwaltung im Zusammenhang mit Restrukturierungsmassnahmen eine andere Funktion zugewiesen, die zwar – infolge Aufhebung der Verwaltungseinheit – keine Kaderfunktion mehr aber gleich eingereiht ist, ist nicht rechtlich relevant beschwert, wenn die neue Tätigkeit keine wesentliche fachliche Änderung erfährt.

Für dieses Thema zuständig: