Übernimmt eine AG den Geschäftsbetrieb ihrer Tochter-Aktiengesellschaft (namentlich deren Goodwill) ohne Entgelt, liegt darin eine verdeckte Gewinnausschüttung, selbst wenn keine Aktiven transferiert werden. Der Wert des Goodwills hängt bei einer Gesellschaft, deren Aktien – wie hier – nicht kotiert oder sonst regelmässig gehandelt werden, namentlich auch vom Preis ab, welcher für die Beteiligung kurz zuvor bezahlt worden ist; vorbehalten bleiben wesentliche Veränderungen seit Erwerb wegen besonderer Umstände. Als Folge der verdeckten Gewinnausschüttung hat die Muttergesellschaft den Goodwill, da derivativ erworben, in der Steuerbilanz zu aktivieren und – im Regelfall – binnen fünf Jahren abzuschreiben.