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Entscheidinstanz
Schulrekurskommission
Geschäftsnummer
BI-SRK-138/01
Entscheiddatum
12. August 2011
Rechtsgebiet
Schulrecht (Volksschule)
Stichworte
Kindergarten, vorzeitiger Eintritt
Verwendete Erlasse
§ 74 Volksschulgesetz
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Die Beachtung des durch Gemeindeverordnung festgelegten Stichtages für den Kindergarteneintritt, für ein Kind, das diesen Stichtag um bloss 32 Minuten verpasst hat bedeutet keinen überspitzten Formalismus.
Download
BI-SRK-138/01
PDF | Deutsch
Kontakt
Staatskanzlei - Rechtsdienst
E-Mail
staatskanzlei@sk.zh.ch
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