0001

Entscheidinstanz
Bildungsdirektion
Geschäftsnummer
BI-GS 4/01
Entscheiddatum
26. Juli 2001
Rechtsgebiet
Personalrecht
Stichworte
Arbeitszeugnis
Verwendete Erlasse
Art. 330a Obligationenrecht
Zusammenfassung (verfasst von der Staatskanzlei)
Vereinzelte Vorfälle und geringfügige Verfehlungen haben bei der Gesamtwürdigung des Arbeitnehmers im Arbeitszeugnis ausser Betracht zu bleiben. Im verwaltungsinternen Rekursverfahren ist die förmliche Zeugenanhörung ausgeschlossen

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