Verordnung über Errichtung, Dauer und Aufhebung von zeitlich befristeten Pfarrstellen (gestützt auf § 19 des Gesetzes über die evangelisch-reformierte Landeskirche vom 7. Juli 1963 in der Fassung vom 8. Juni 1980) (Änderung)
Verordnung über Errichtung, Dauer und Aufhebung von zeitlich befristeten Pfarrstellen (gestützt auf § 19 des Gesetzes über die evangelisch-reformierte Landeskirche vom 7. Juli 1963 in der Fassung vom 8. Juni 1980) (Änderung)