Schlieren

Nach dem Bau der Limmattalbahn soll der Durchgangsverkehr in Schlieren in Ost-West-Richtung vermehrt über die Bernstrasse verlaufen. Um die Leistungsfähigkeit dieser Achse zu erhöhen, muss die Engstringerkreuzung ausgebaut werden.

Engstringerkreuzung

Projektübersicht

Als flankierende Massnahme zum Bau der Limmattalbahn bewilligte das Zürcher Stimmvolk die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Bernstrasse für den Durchgangsverkehr, um das Zentrum von Schlieren zu entlasten. Der Strassenverkehr soll von der Achse Badener- und Zürcherstrasse auf die Achse Bern- und Überlandstrasse verlagert werden. Dafür wird die Kreuzung mit einer Unterführung für den motorisierten Verkehr auf der Achse Bernerstrasse ausgebaut und wird die Kreuzung Engstringer-/Rütistrasse als Kreisel umgestaltet.

Die Engstringerkreuzung wird ausgebaut, ohne dass ihre Höhenlage verändert wird.
Die Engstringerkreuzung wird ausgebaut, ohne dass ihre Höhenlage verändert wird.

Über 20'000 Fahrzeuge passieren jeden Tag die Engstringerkreuzung in Schlieren. Damit hat die Kreuzung vor allem in den Stosszeiten ihre Kapazitätsgrenze mehr als erreicht. Um den Durchgangsverkehr auch in Zukunft bewältigen und so das Ortszentrum von Schlieren, insbesondere den Stadtkreisel beim Bahnhof, entlasten zu können, war dem Stimmvolk im Vorfeld der Abstimmung über die Limmattalbahn der Ausbau der Leistungsfähigkeit der Engstringerkreuzung versprochen worden. Die Realisierung der Hauptverbindung mit einer Unterführung erhöht die Kapazität für Linksabbieger und erfüllt damit die Forderung nach einem weitreichenden Ausbau des Knotens. Eine oberirdische Geradeausverbindung wird weiterhin aufrechterhalten, um die Achse auch im Fall einer Sperrung der Unterführung zu gewährleisten.

Engstringerkreuzung mit Lichtsignalanlage
Die Engstringerkreuzung in Schlieren soll leistungsfähiger werden. Quelle: TBA

Baubeginn

Der Regierungsrat hat für das Bauprojekt der Engstringerkreuzung im Oktober 2024 Ausgaben in der Höhe 47,6 Mio. Franken aus dem Rahmen- und Zusatzkredit zur Limmattalbahn 2. Etappe bewilligt und das Projekt festgesetzt. Gegen diesen Beschluss war der Rechtsweg bis vor Bundesgericht beschritten worden. Das Bundesgericht wies die Beschwerden ab, die Festsetzung ist damit rechtskräftig. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, um die Landabtretungsverträge zu unterzeichnen. Das kantonale Tiefbauamt plant nun, im Herbst 2027 mit den Bauarbeiten zu beginnen.

Projektleitung

Roger Gerber

roger.gerber@bd.zh.ch
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