Bezahlbarer Wohnraum und Raumplanung

Bezahlbarer Wohnraum ist ein gesellschaftliches Grundanliegen. Viele Einflussfaktoren bestimmen darüber, ob davon genügend und an den gewünschten Orten vorhanden ist. Die Wechselwirkungen mit der Raumplanung sind vielfältig und werden in der Öffentlichkeit breit diskutiert.

Tagung
«Mehr bezahlbarer Wohnraum» 

Die Tagung «Mehr bezahlbaren Wohnraum planen und bauen – was können Gemeinden heute schon tun?» vom 20. November 2025 stiess mit rund 150 Teilnehmenden auf grosses Interesse.

Die Tagung richtete sich an Behördenmitglieder und Verwaltungsfachleute im Bereich Planen und Bauen der Städte und Gemeinden des Kantons Zürich sowie an deren beauftragte Büros. Im Fokus der Veranstaltung stand der Erfahrungsaustausch zwischen den Gemeinden.

Anhand von Beispielen stellten verschiedene Gemeinden ihre gewählten Ansätze, Planungsinstrumente und -prozesse vor und benannten die Hauptakteure. Neben den Behördenmitgliedern erweiterten Fachpersonen aus Forschung, Verwaltung und Genossenschaften den Blick auf die Herausforderungen zum Planen und Bauen von bezahlbarem Wohnraum.

Regierungspräsident und Baudirektor Martin Neukom unterstrich den Handlungsbedarf im Kanton Zürich und ermutigte dazu, das Thema nicht nur in den Städten anzugehen. Auch kleinere Gemeinden können einen Beitrag leisten und den sozialen Zusammenhalt sowie die Vielfalt im Wohnraumangebot stärken. Anschliessend stellte er sich den Fragen aus dem Publikum.

Am Nachmittag luden Marktstände die Teilnehmenden ein, Fragen zum bezahlbaren Wohnraum mit den Referenten zu vertiefen. Die abschliessende Podiumsdiskussion moderierte Kantonsplaner Benjamin Meyer und ging den über den Tag hinweg gesammelten Fragen und Thesen auf den Grund. Die Podiumsgäste fokussierten auf die Frage, was vor allem die Raumplanung für die Förderung des bezahlbaren Wohnraums tun kann.

Haupterkenntnisse für das ARE aus den Diskussionen

Vorteile:

  • Umsetzung der Innenentwicklung erfolgt grossmehrheitlich durch Ersatzneubauten, weniger durch Aufstockungen oder Anbauten
  • Durch Ersatzneubauten wird i.d.R. mehr Wohnfläche konsumiert, die Anzahl der Wohnungen nimmt nur moderat zu
  • Das Thema der Verdrängung ist sehr aktuell und betrifft den Kanton Zürich besonders (Gefahr der Segregation und Mehrfachverdrängung)        
  • Ein vielfältiges Wohnraumangebot ist wichtig für das Zusammenleben in den Städten und Gemeinden         
  • Es braucht nicht nur neue Gesetze, um Wirkung zu erzielen; es braucht vor allem engagierte Personen mit Mut und Ausdauer zum Handeln
  • Es braucht die Zusammenarbeit aller Akteure   
  • Es braucht Personen, die offen sind für verschiedene Herangehensweisen sowie die Anliegen von Genossenschaften / gemeinnützig-orientierten und rendite-orientierten Akteuren        
  • Der Einsatz für die Stärkung des sozialen Zusammenhalts ist wichtig und kann Wachstum und Innenentwicklung für die Bevölkerung attraktiver werden lassen
  • Städtebauliche Verträge sind eine Möglichkeit, bezahlbaren Wohnraum vorzusehen
  • Aktive Bodenpolitik ist zentral und unterstützt Gemeinden in der Aufgabe, bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen
  • §49b PBG zum Preisgünstigen Wohnraum ist noch nicht wirksam genug, um einen substanziellen Beitrag erreichen zu können
  • Der Grundstückserwerb eröffnet Gemeinden Spielräume (z.B. eigenes Land im Baurecht an gemeinnützige Bauträger abzugeben) 
  • Weiter ist zu klären, mit welchen Instrumenten der Raumplanung die Erstellung von bezahlbarem Wohnraum erhöht werden kann

Vorteile:

  • Es ist zu klären, ob die regionalen Nutzungsvorgaben im Bereich Wohnen weiter spezifiziert werden können

Referenten, Vorträge und Podiumsgäste

  • Prof. Dr. David Kaufmann, ETH Zürich, SPUR – Raumentwicklung und Stadtpolitik: «Sozialräumliche Auswirkungen der Innenentwicklung im Kanton Zürich»
  • Dominic Müller, Stadtrat und Hochbauvorstand Stadt Dübendorf: «Mehr bezahlbaren Wohnraum planen und bauen: Perspektive Stadtrat»
  • Kees van Elst, Geschäftsführer Wohnbaugenossenschaft Wir sind Stadtgarten (WSS): «Wir sind Stadtgarten, Wohnbauprojekt auf dem Gumpisbühl-Areal in Dübendorf» 
  • Simon Egli, Gemeinderat Ressort Liegenschaften Rüschlikon: «Aktive Bodenpolitik»
  • Martin Hermann, Gemeindepräsident Schwerzenbach: «Perspektive Gemeinderat: Der Weg zum preisgünstigen Wohnraum in der BZO»
  • Lea von Moos, Projektleiterin Amt für Städtebau Stadt Winterthur: «Städtebauliche Verträge – Erste Erfahrungen»
  • Patrick Tscherrig, Wohnbaugenossenschaften Schweiz, Politik und Öffentlichkeit: «Was kann gemeinnütziger Wohnungsbau in der Gemeinde leisten, was braucht es damit er seine Wirkung entfalten kann?»
  • Marie-Louise Glaser, Leitung Grundlagen und Immobilien, Bundesamt für Wohnungswesen: «Der neue Baukasten preisgünstiger Wohnraum»      
  • Philippe Koch, Delegierter Wohnen des Stadtrats Zürich, weiterer Podiumsgast         
  • Sara Künzli, Amtschefin Amt für Raumentwicklung Kanton Zürich

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Bezahlbarer Wohnraum - Begriffe und Definitionen

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Preisgünstiger Wohnraum bezeichnet Wohnungen, deren Mietpreis im Vergleich zu ähnlichen Objekten in derselben Gemeinde niedriger ist (BWO, 2024; BWO, 2025).

Bezahlbarer Wohnraum ist ein relativer Begriff und richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen und Vermögen eines Haushalts (BWO, 2024; BWO, 2012). Wird die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Haushalts mit räumlichen Faktoren kombiniert, können nachfolgende grundsätzliche Begrifflichkeiten abgeleitet werden.

Als Richtwert gilt oft, dass die Mietkosten höchstens ein Drittel des Haushaltseinkommens betragen sollen (BWO, 2012). Aufgrund steigender Lebenshaltungskosten wird zunehmend ein Viertel des Einkommens als Obergrenze empfohlen («Drittels» - bzw. «Viertels»-Regel).

Wenn die Mietzinsberechnung auf den effektiven Kosten basiert, ohne oder mit nur geringem Gewinn für die Vermieter/innen, kann von einer Kostenmiete gesprochen werden. Ziel ist somit die Kostendeckung. Ein möglicher Nachteil dieser Definition besteht, darin dass bei hohen Anlagekosten, trotz der Anwendung der Kostenmiete hohe Mietpreise entstehen (BWO, 2012).

Die Kostenmiete steht im Gegensatz zur Marktmiete: Der Mietzins einer Marktmiete wird durch Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt festgelegt (MV, 2025)

Bauträger, die keinen Gewinn aus ihrem Wohnangebot erzielen, können als gemeinnütziger Wohnungsbau verstanden werden. Oft entsprechen Wohnbaugenossenschaften oder -stiftungen diesen Kriterien (BWO, 2012)

Kontakt

Amt für Raumentwicklung

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
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