Bauen in Grundwasservorkommen

Zur Wahrung der öffentlichen Interessen und der Rechte Dritter benötigen Sie für das Erstellen von Bauteilen unterhalb des höchsten Grundwasserspiegels im Gewässerschutzbereich Au eine Bewilligung bzw. Konzession des Kantons.

Bauverfahrensordnung (BVV) Ziffer 1.5.3

Bauen im Grundwasser & temporäre Grundwasserabsenkungen

Im Gewässerschutzbereich AU erfordern Bauten in Grundwasserleitern (unterhalb des höchsten Grundwasserspiegels) eine kantonale Bewilligung. Einbauten in nutzbare Grundwasservorkommen dürfen Speichervolumen und Durchflusskapazität nicht wesentlich und dauernd verringern.

Es dürfen grundsätzlich keine Bauten erstellt werden, die unter dem mittleren Grundwasserspiegel liegen.

Sickerleitungen

Grund- und Hangwasser soll grundsätzlich im Boden verbleiben. Es muss mit Hilfe von Sickerteppichen, Dükern und Hinterfüllungen aus sauberem, gut durchlässigem Kiessand unter oder neben Gebäuden durchgeleitet werden. Bauten im Schwankungsbereich des Grund- oder Hangwassers sind wasserdicht und gegen Auftrieb gesichert zu erstellen. Gefasstes Sickerwasser ist in 1. Priorität wieder zu versickern.

Nutzbare Grund- und Quellwasservorkommen

Im Bereich nutzbarer Grund- und Quellwasservorkommen und ihrer hydrologischen Einzugsgebiete dürfen Sickerleitungen nur über dem natürlichen, langjährigen höchsten Grundwasserspiegel verlegt werden. Im Gewässerschutzbereich AU ist die Höhenlage der Sickerleitungen bzw. Spitzenbrecherdrainagen im Einvernehmen mit dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) festzulegen.

Ausserhalb nutzbarer Grund- und Quellwasservorkommen

Ausserhalb nutzbarer Grund- und Quellwasservorkommen sowie deren Einzugsgebiete, d. h. ausserhalb des Gewässerschutzbereiches AU können die Gemeinden in begründeten Ausnahmefällen die Erstellung von Sickerleitungen bzw. Drainagen zur Verhinderung terrainnaher Grundwasserspiegel, von Hanginstabilitäten usw. bewilligen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Bewilligung zum Einleiten von Fremdwasser in die Kanalisation nur in Ausnahmefällen erteilt wird. Stetig den Abwasserreinigungsanlagen (ARA) zufliessendes sauberes Abwasser (Fremdwasser) vermindert ihre Reinigungsleistung und erhöht den Austrag an Schmutzstoffen im ARA-Ablauf.

Ansprechpersonen

Dr. Natascha Torres

Sektion Grundwasser & Wasserversorgung

natascha.torres@bd.zh.ch
+41 43 259 39 64

Daniel Meister

Sektion Grundwasser & Wasserversorgung

daniel.meister@bd.zh.ch
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Grundwasser und Wasserversorgung

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