Bauen in Grundwasserschutzzonen

Grundwasserschutzzonen sind wichtig, um unsere Grund- und Quellwasserfassungen und damit unser Trinkwasser zu schützen. Bei Bauvorhaben in diesen Schutzzonen gelten klare Bestimmungen. Hier finden Sie dazu die wichtigsten Informationen und Ansprechpersonen.

Bauverfahrensverordnung (BVV) Ziffer 1.5.1

Bauen in Grundwasser-Schutzzonen & -arealen

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Es wird in der Schweiz hauptsächlich aus Grund- und Quellwasser gewonnen. Grundwasserschutzzonen dienen dem unmittelbaren Schutz der Grund- und Quellwasserfassungen bzw. dem zu Trinkwasserzwecken genutzten Grundwasser.

Schutzzonen

Bei Bauvorhaben in Schutzzonen sind die Bestimmungen des jeweiligen Schutzzonenreglements zu beachten. In der Regel sind Bauvorhaben in den Schutzzonen S1 und S2 sowie in Schutzarealen nicht zulässig. Vorhaben in provisorischen Grundwasserschutzzonen sind im Einvernehmen mit dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Abteilung Gewässerschutz, zu planen.

Ansprechpersonen

Dr. Jacqueline Diacon

Sektion Grundwasser & Wasserversorgung

jacqueline.diacon@bd.zh.ch
+41 43 259 39 52

Dr. Daniela Hunziker

Sektion Grundwasser & Wasserversorgung

daniela.hunziker@bd.zh.ch
+41 43 259 44 32

Annette Jenny

Sektion Grundwasser & Wasserversorgung

annette.jenny@bd.zh.ch
+41 43 259 39 44

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Grundwasser und Wasserversorgung

Adresse

Stampfenbachstrasse 14
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 32 07

Sekretariat


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