Grundwasserschutzzonen sind wichtig, um unsere Grund- und Quellwasserfassungen und damit unser Trinkwasser zu schützen. Bei Bauvorhaben in diesen Schutzzonen gelten klare Bestimmungen. Hier finden Sie dazu die wichtigsten Informationen und Ansprechpersonen.
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Bauverfahrensverordnung (BVV) Ziffer 1.5.1
Bauen in Grundwasser-Schutzzonen & -arealen
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Es wird in der Schweiz hauptsächlich aus Grund- und Quellwasser gewonnen. Grundwasserschutzzonen dienen dem unmittelbaren Schutz der Grund- und Quellwasserfassungen bzw. dem zu Trinkwasserzwecken genutzten Grundwasser.
Schutzzonen
Bei Bauvorhaben in Schutzzonen sind die Bestimmungen des jeweiligen Schutzzonenreglements zu beachten. In der Regel sind Bauvorhaben in den Schutzzonen S1 und S2 sowie in Schutzarealen nicht zulässig. Vorhaben in provisorischen Grundwasserschutzzonen sind im Einvernehmen mit dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Abteilung Gewässerschutz, zu planen.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Konzeptskizzen für die Ausgestaltung der Leckerkennung bei erdberührten Güllebehältern in der Schutzzone S.
- Download Grundriss eines Güllebehälters mit Leckerkennung in der Grundwasserschutzzone S3, AWEL 2005 PDF | 1 Seiten | Deutsch | 509 KB
- Download Längsschnitt eines Güllebehälters mit Leckerkennung in der Grundwasserschutzzone S3, AWEL 2005 PDF | 1 Seiten | Deutsch | 440 KB
- Download Querschnitt eines Güllebehälters mit Leckerkennung in der Grundwasserschutzzone S3, AWEL 2005 PDF | 1 Seiten | Deutsch | 678 KB
Weiterführende Informationen
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Grundwasser und Wasserversorgung
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