BVV- und Bundesverfahren, TBA- und UVP-Geschäfte werden kantonsintern durch die Abteilung Koordination Bau und Umwelt (KOBU) koordiniert. Die KOBU zeigt auf, was für eine effiziente Abwicklung der Verfahren alles zu beachten ist.
Koordination, Verfahren und Verfügung
Verschiedene Verfahren durch KOBU koordiniert
Die KOBU koordiniert kantonsinterne Verfahren, bei welchen die Beurteilung mehrerer Fachstellen gefordert ist. Dazu gehören die jährlich rund 4000 Baugesuche, welche gemäss Bauverfahrensverordnung (BVV) eine kantonale Bewilligung oder Genehmigung benötigen. Auch die Stellungnahmen der Fachstellen zu Bundesverfahren, Geschäfte des Tiefbauamts (TBA) oder zur Beurteilung von Umweltverträglichkeitsberichten (UVP-pflichtige Vorhaben) werden durch die KOBU koordiniert. Zentrales Hilfsmittel dazu ist die Geschäftskontrolle «GEKO Bewilligungen» (KS BVV, KS Bund, KS TBA, KS UVP).
Gesamtverfügung bei BVV-Geschäften
Bauvorhaben, welche gemäss Anhang BVV eine kantonale Bewilligung oder Genehmigung benötigen, werden intern durch die Leitstelle für Baubewilligungen koordiniert. Die Leitstelle ist für die formelle und materielle Koordination innerhalb der kantonalen Verwaltung verantwortlich. Die Leitstelle erlässt anschliessend eine Gesamtverfügung mit sämtlichen für ein Vorhaben notwendigen Bewilligungen.
Die Gesamtverfügung sorgt für widerspruchsfreie Entscheide und eine einheitliche Rechtsmittelbelehrung. Der folgende Leitfaden enthält Grundsätze und Regeln zum Aufbau und Inhalt solcher Verfügungen. Zudem zeigt er Vorgaben für die sprachliche Formulierung auf.
Beurteilung des Umweltverträglichkeitsberichts (UVB)
Die KofU koordiniert die Beurteilung des UVB bei UVP-pflichtigen Vorhaben. Im folgenden Merkblatt finden Sie die Anforderungen an den Mitbericht, Infos zum Verfahrensablauf sowie Hinweise zur «GEKO Bewilligungen».
Zusammenarbeit Gemeinden - Baudirektion
Ausgehend von einer breit angelegten Befragung bei den Gemeinden fand im Herbst 2022 eine Veranstaltungsreihe zur Zusammenarbeit der Gemeinden mit der Baudirektion statt. Insgesamt haben über 140 Gemeindefachleute und Behördenmitglieder aus 82 Zürcher Gemeinden an den vier Veranstaltungen teilgenommen und mit Vertreter/innen der Baudirektion über die Zusammenarbeit diskutiert. Dabei entstanden viele Ideen und Anregungen.
Eine gute Zusammenarbeit mit dem örtlichen Bauamt ist im Baubewilligungsverfahren sehr wichtig.
Das nachfolgende Dokument richtet sich an die kantonalen Fachstellen und regelt die Handhabung zur Fristeinhaltung, zur Abwicklung von Aktenergänzungen, Hindernisbriefen und Auflagenerfüllungen im Baubewilligungsverfahren.
GEKO Bewilligungen
Die Geschäftskontrolle (GEKO Bewilligungen) ist die gemeinsame Plattform der KOBU und der kantonalen Fachstellen. Sie sorgt für eine effiziente und koordinierte Abwicklung der BVV- und Bundesverfahren, der TBA- und UVP-Geschäfte.
Die folgenden Merkblätter informieren über den Verfahrensablauf und erläutern, wie die Fachstellen ihren Entscheid, Stellungnahme oder Mitbericht in der «GEKO Bewilligungen» erstellen und den Visumsweg elektronisch organisieren können.
Schulungsangebote
Die KOBU bietet regelmässig Schulungsangebote für Anwenderinnen und Anwender der «GEKO Bewilligungen» an.
Elektronische Bearbeitung von Plänen und Dokumenten
Bei der Beurteilung von Geschäften werden elektronische Unterlagen verschickt. Dazu braucht es für das Lesen, Bearbeiten und Auswerten von Plänen ein geeignetes Werkzeug. Der PDF XChange Editor bietet die Möglichkeit, bestehende PDF Dokumente und Pläne einfach zu bearbeiten, zu prüfen und zeichnerische Ergänzungen anzubringen.
KOBU-Bulletin
Die KOBU informiert die Fachstellen regelmässig über verschiedene Themen zu den von der KOBU koordinierten Bewilligungsverfahren (GEKO Bewilligungen, KS BVV, KS Bund, KS TBA, KS UVP).
KOBU-Bulletins
Sie suchen Informationen aus einem früheren KOBU-Bulletin? Im nachfolgenden Dokument finden Sie die komplette Sammlung der seit 2015 erschienenen KOBU-Bulletins. Öffnen Sie das Dokument und suchen Sie mit [Ctrl] + [F] nach der gewünschten Information.
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Baudirektion - Koordination Bau und Umwelt
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr