Zürcher Modell für Ausnahmetransportbegleiter bald schweizweit (fast)
Fachfrage 11.09.2019
Seit dem 1. April 2017 können Ausnahmetransporte durch private Begleiter mit Polizeibewilligung der Kantonspolizei Zürich geführt werden. Die Bilanz nach gut zwei Jahren ist erfreulich: Aktuell verfügen 120 Ausnahmetransportbegleiter (ATB) über die Bewilligung der Kantonspolizei Zürich. Zahlreiche andere Kantone der Ost- und Nordwestschweiz anerkennen die Zürcher Bewilligungen bereits. 2020 wird das in Zürich entwickelte ATB-System auch in der Romandie eingeführt. Die Kantonspolizei Freiburg wird dort, wie die Kantonspolizei Zürich in der Deutschschweiz, die Koordinationsfunktion übernehmen und die ATB-Bewilligungen ausstellen.
Und in der Zentralschweiz werden ATB mit Zürcher Bewilligung seit dem 1. Juli auch in den Kantonen Schwyz und Zug generell anerkannt. Ausgenommen davon ist die Axenstrasse ab Brunnen Nord bis Sisikon. Hier erfolgt die Begleitung weiterhin durch die Kantonspolizei Uri. Die übrigen Zentralschweizer Kantone Uri, Nidwalden, Obwalden und Luzern werden diesen Schritt per 1. Januar 2020 machen. Vorgesehen ist eine Anerkennung der ATB mit Einschränkungen.
In Zürich sind die ATB ein Musterbeispiel für eine gelungene Ausgliederung: Per 1. Januar 2019 ist im Kanton Zürich und den meisten Anschlusskantonen der vollständige Übergang auf die privaten Ausnahmetransportbegleiter erfolgt. Das Interesse am anerkannten ATB-Kurs ist weiterhin ungebrochen, und bisher kam es auch zu keinen Verkehrsunfällen mit ATB. Das zahlt sich für die Verfügbarkeit der Polizei nun umso mehr aus.
Durch neue Vorgaben des Bundesamts für Strassen hat sich nämlich die Anzahl der Ausnahmetransportbegleitungen 2018 mehr als verdoppelt. Ohne das ATB-Projekt der Kantonspolizei Zürich hätte diese Verdoppelung die Verkehrspolizei zusätzlich sehr stark belastet. Hochgerechnet auf diese neuen Zahlen hätte das einer jährlichen Einsparung von rund 9000 Personalstunden entsprochen.
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Kantonspolizei Zürich - Kommunikationsabteilung