Fremde Autos auf dem Privatparkplatz?

Immer wieder kommt es vor, dass auf einem Privatparkplatz Unberechtigte ihre Fahrzeuge abstellen. Das kann für die Betroffenen sehr ärgerlich sein, und es fragt sich, wie man sich als Eigentümer dagegen schützen kann. Sofern der Berechtigte seinen Parkplatz unvermittelt benötigt, ist er gestützt auf den zivilrechtlichen Besitzesschutz berechtigt, das Fahrzeug abschleppen zu lassen, hat aber als Auftraggeber für die Kosten aufzukommen.

Der Auftraggeber trägt also mit dieser Variante das Kostenrisiko. Die Kosten können vom Falschparkierer auf dem Zivilweg zurückgefordert werden. Wirkungsvoller erweist sich der Schutz über ein richterliches Verbot. Die berechtigte Person hat in diesem Fall die Wahl, ob sie eine Umtriebsentschädigung verlangen oder eine Strafanzeige einreichen möchte. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung darf bei der Missachtung von audienzrichterlichen Verboten von Falschparkierern eine Umtriebsentschädigung verlangt werden.

Allerdings haben sich im Kanton Zürich einige Abschleppfirmen ein lukratives Geschäftsfeld eröffnet, indem sie sich von Privaten beauftragen lassen, unberechtigt parkierte Motorfahrzeuge auf Privatgrund abzuschleppen und anschliessend nur gegen die Bezahlung von überhöhten Abschleppgebühren herauszugeben. Die Fahrzeuge werden den Abgeschleppten unter Hinweis auf ein angebliches Retentionsrecht nur gegen Sofortzahlung von überrissenen Abschleppkosten herausgegeben. Wer nicht zahlt, wird von den Abschleppern oft dazu gedrängt, ein Formular zu unterschreiben. Dabei handelt es sich um eine Schuldanerkennung. Das Züricher Obergericht hat in einem neueren Entscheid festgestellt, dass die Herausgabeverweigerung des Fahrzeugs eine Nötigung darstellen kann und dass den Abschleppern kein Retentionsrecht am Fahrzeug zusteht.

Um Betroffene besser über ihre Rechte aufzuklären und um Missbräuche im Abschleppwesen vorzubeugen, hat die Kantonspolizei ein Factsheet erarbeitet. Darin finden sich ausführliche Informationen zu den häufigsten Fragen und Antworten.

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