Eisflächen auf Gewässern im Kanton Zürich

Eisflächen auf Gewässern locken zum Betreten. Es herrscht aber grosse Gefahr, wenn eine Eisfläche nicht genügend tragfähig ist. Daher prüfen Behörden das Eis und geben es zum Betreten frei.

Symbolbild der Kantonspolizei Zürich: Eisfläche auf einem See im Sonnenlicht
Ein zugefrorener See (Symbolbild). Quelle: Kantonspolizei Zürich

Auch wenn eine Eisfläche nach eigener Einschätzung stabil wirkt – keinesfalls dürfen Eisflächen auf Gewässern betreten werden, wenn sie nicht zum Betreten freigegeben sind. Wer eine nicht freigegebene Eisfläche betritt, begibt sich in grosse Gefahr.

Die jeweils anliegenden Gemeinden sind für Freigaben und Sperrungen von gefrorenen Gewässern zuständig. Auf der Website des Kantons Zürich ist im sogenannten Eisbulletin der aktuelle Status der grösseren Gewässer im Kanton Zürich abrufbar. In jedem Fall sind Absperrungen, Warnhinweise oder Verhaltensvorschriften strikte zu beachten.  

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