Sicherheit auf Gewässern

Stehpaddeln (SUP), Rudern oder Bootfahren. Der Kanton Zürich bietet viele Möglichkeiten, sich in der Freizeit auf und im Wasser zu beschäftigen. Die Seepolizei legt ihr Augenmerk auf die Sicherheit auf Gewässern.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in einfacher Sprache

Im Kanton Zürich dürfen Sie viele Sportarten auf und in Gewässern machen. Das sind ein paar Beispiele:
- Stand up Paddeln
- Kitesurfen
- Boot fahren
- Tauchen

Es gibt Regeln und Gesetze für diese Sportarten.
Wenn Sie zum Beispiel eine Party auf dem See machen wollen, müssen Sie eine Bewilligung haben.

Die Polizistinnen und Polizisten der Seepolizei helfen Ihnen.

Bei einem Notfall rufen Sie sofort die Polizei: Telefonnummer 117.

Wassersport

Regeln auf dem Zürichsee

Maximalgeschwindigkeit

Die Maximalgeschwindigkeit in den Uferzonen beträgt 10 Kilometer pro Stunde. Im Seebecken der Stadt Zürich und um die Inseln Ufenau und Lützelau gibt es eine Geschwindigkeitsbeschränkung. Ausserhalb dieser Begrenzungen gibt es keine weitere Geschwindigkeitsbeschränkung.

Uferzonen

Als innere Uferzone gilt der Gewässergürtel bis zum Abstand von 150 Metern vom Ufer. Die äussere Uferzone erstreckt sich von 150 bis 300 Metern vom Ufer oder von Wasserpflanzenbeständen.

Wasserskifahren

Auf dem Zürichsee darf bei Tag und klarer Sicht zwischen 8 und 21 Uhr Wasserski gefahren werden.

Tauchen

Sporttauchen ist im Zürichsee mit Ausnahmen erlaubt.
Tauchverbote gelten in folgenden Zonen:

  • auf den Fahrlinien der Kursschiffe,
  • in engem Fahrwasser,
  • bei Hafeneinfahrten,
  • in der Nähe von behördlich zugelassenen Liegeplätzen,
  • im Umkreis von 100 Metern um behördlich bewilligte Landungsstellen der Kursschiffe.

Stehpaddler (SUP)

Wer sich mit dem Stand Up Paddle (SUP) auf Seen weiter als 300 Meter vom Ufer entfernt und damit die äussere Uferzone verlässt, muss eine Rettungsweste in der richtigen Grösse, mindestens jedoch eine Schwimmhilfe mit 50 Newton Mindestauftrieb pro Person mitnehmen. Das gilt auch beim Befahren von Flüssen. Nachts und bei schlechter Sicht sind SUP mit einem gut sichtbaren weissen Rundumlicht zu beleuchten.

Die SUP fallen in der Binnenschifffahrtsverordnung unter die Gruppe Paddelboote, stellen damit eine Untergruppe der Ruderboote dar und werden als wettkampftaugliche Wassersportgeräte eingestuft. Sie sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, haben aber gut sichtbar den Namen und die Adresse des Eigentümers oder des Halters zu tragen.

Kitesurfen

Seit 2015 ist das Kitesurfen, die sogenannte Verwendung von Drachensegelbrettern, auf dem Zürichsee auf dem Gebiet des Kantons Zürich erlaubt. Es gelten die gleichen Regeln wie für das Windsurfen.
Das Kitesurfverbot bleibt für folgende Zonen bestehen:

  • Im unteren Seebecken (nördlich der Linie Schiffstation Wollishofen-Bahnhof bis Südmole Hafen Tiefenbrunnen).
  • Im Umkreis von 150 Metern um die Landungsanlagen der Kursschifffahrt sowie in der Nähe von öffentlichen Badeanlagen und Hafeneinfahrten.
  • Im Umkreis von 300 Metern um die Inseln Ufenau und Lützelau auf dem Gebiet des Kantons Zürich.

Auf dem Greifensee und dem Pfäffikersee bleibt das Kitesurfen weiterhin verboten. Ebenfalls nicht erlaubt ist das Kitesurfen auf den schiffbaren Kleinseen, insbesondere dem Türlersee.

 
Diese Übersichtskarte zeigt den Zürichsee mit den beiden Kitesurfverbotszonen im Seebecken von Zürich und auf dem Gebiet des Kantons Schwyz.
Im Stadtzürcher Seebecken und um die Insel Ufenau ist Kitesurfen verboten.

Nautische Veranstaltungen

Parties auf dem See, Feuerwerke am Fluss und weitere Veranstaltungen benötigen unter Umständen eine Bewilligung.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

  • Veranstaltungen auf oder in dem Wasser oder am Ufer, die direkt oder durch Besucher die Schifffahrt, die Fischerei oder den Naturschutz beeinträchtigen könnten.
  • Feuerwerk abbrennen auf Gewässern
  • Wasserung von Fluggeräten
  • Sport- und Schiffsanlässe auf und in Gewässern, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
    • der Anlass wird öffentlich ausgeschrieben
    • am Anlass nehmen mehr als 10 Schwimmer teil 
    • am Anlass nehmen mehr als 10 Schiffe teil
    • es handelt sich um eine Wettfahrt mit anderen Schwimmkörpern als Schiffen
    • Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts können nicht eingehalten werden, z.B. nach Gesetz immatrikulationspflichtige Schiffe ohne Schiffsausweis werden eingesetzt
    • die Schifffahrt, Fischerei oder der Naturschutz könnten durch den Anlass beeinträchtigt werden.

Das Gesuch ist mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung einzureichen. Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Sicherheitsdispositiv, das über die Sicherheitsmassnahmen der Veranstaltung Auskunft gibt.
  • Deckungsbestätigung oder Versicherungsnachweis, der belegt, dass der Veranstalter gegen Haftungsansprüche bis zu einem Betrag von 5 Millionen Franken versichert ist (aus dem Dokument muss insbesondere ausdrücklich hervor gehen, dass der betreffende Anlass zum Zeitpunkt der Durchführung versichert ist).

Gesuche sind an diejenige Behörde zu richten, in deren Gebiet die Veranstaltung startet und zwar:

  • Kanton Schwyz: Verkehrsamt Schwyz, Schiffskontrolle
  • Kanton St. Gallen: Schifffahrtsamt des Kantons St. Gallen
  • Stadt Zürich: Stadtpolizei Zürich, Wasserschutzpolizei
  • Übriges Gebiet des Kantons Zürich: Kantonspolizei Zürich, Seepolizei

Sturmwarnung

Viele Seen sind heute mit Sturmwarnleuchten ausgerüstet. Damit werden die Seebenutzer bei bevorstehendem Starkwind oder Sturm wirkungsvoll gewarnt.

Eisbulletin

Für Freigaben und Sperrungen von gefrorenen Gewässern sind die Anlieger-Gemeinden zuständig. Absperrungen, Warnhinweise und Verhaltensvorschriften der zuständigen Behörden sind strikte zu beachten.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Gewässer Erlass Zuständigkeit
Zürichsee gesperrt Kantonspolizei Zürich, Seepolizei
Greifensee gesperrt Stadtpolizei Uster
Pfäffikersee gesperrt Gemeinde Pfäffikon
Türlersee gesperrt Gemeinden Hausen und Aeugst
Mettmenhaslisee gesperrt Gemeinde Niederhasli
Horgener Bergweiher gesperrt Gemeindepolizei Horgen
Katzensee gesperrt Wasserschutzpolizei Zürich
Hüttnersee gesperrt Gemeinde Wädenswil
Lützelsee gesperrt Gemeinde Hombrechtikon
Thalwiler Waldweiher gesperrt Gemeindepolizei Thalwil

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Kantonspolizei Zürich - Kantonale Seepolizei

Adresse

Seestrasse 87
8942 Oberrieden
Route (Google)

Telefon

+41 58 648 41 20


Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
7 bis 18 Uhr

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kantonspolizei Zürich - Kommunikationsabteilung

Adresse
Güterstrasse 33
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8010 Zürich
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Telefon
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