Erfahrungen mit dem Instrument der Gefährderansprache

Die Kantonspolizei Zürich macht seit über fünf Jahren Erfahrungen mit Gefährderansprachen. Solche finden in heiklen Konstellationen statt und tragen dazu bei, dass bedrohliches Verhalten nicht in einer Gewalteskalation endet.

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Seit über fünf Jahren dient die Gefährderansprache der Kantonspolizei Zürich als wirksames präventivpolizeiliches Instrument. Dieses wurde kontinuierlich ausgebaut, überprüft und professionalisiert; seit November 2015 gehören Gefährderansprachen auch bei der Regional- und der Flughafenpolizei zum Arbeitsalltag nebenamtlicher Gefährderansprecher. Sie werden in der Präventionsabteilung ausgebildet und anschliessend mit lokalen Fallbearbeitungen betraut.

Der Terminus Gefährderansprache umfasst das durch die Polizei einberufene Gespräch, in welchem der gefährdenden Person unterbreitet wird, dass die Polizei Kenntnis von der Situation und den von ihr ausgehenden Gefahren hat, und sie aufgefordert wird, ein bestimmtes Verhalten zu ändern. Die Ansprache wird mit dem Ziel eingesetzt, Risiko behaftete Lebenssituationen zu erkennen und zu entschärfen. Rechtliche Grundlage für den Einsatz von Gefährderansprachen bildet das kantonale Polizeigesetz.

Essenziell ist und bleibt das persönliche Gespräch mit der betroffenen Person, in dem sie ihre Sichtweise auf die Situation schildern kann. Betroffenen Personen wird Gehör gewährt; sie nehmen deshalb Gesprächstermine in der Regel wahr und sind bereit, mit der Polizei zu sprechen. Dadurch lassen sich die Konflikte vielmals entschärfen. Was zunächst als banale Kommunikation klingen mag, verspricht Erfolg und ist oftmals der erste Impuls dafür, ein tragendes Netzwerk für betroffene Personen zu installieren.

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