Ausnahmetransportbegleitung neu organisiert

Ab Anfang April 2017 sind die Kantone Zürich, Thurgau, St. Gallen, beide Appenzell und Glarus die ersten Kantone, welche die Begleitung von Schwertransporten (sogenannte Ausnahmetransporte) an speziell ausgebildete Ausnahmetransportbegleiter (ATB) auslagern. Ab diesem Zeitpunkt erteilt die Kantonspolizei Zürich die erforderlichen ATB-Bewilligungen, die von den andern Kantonen anerkannt werden. Weitere Kantone sollen hinzukommen.

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Die Begleitung von Ausnahmetransporten mit Polizeibewilligung ist ab bestimmten Ausmassen und Gewichten erforderlich und wird von den Strassenverkehrsämtern für den Transport von überdimensioniertem Transportgut vorgeschrieben. Bisher bedurfte es hierfür der Begleitung durch die Polizei.

In Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Nutzfahrzeugverband (ASTAG) und weiteren Partnern wird unter der Federführung der Kantonspolizei Zürich neu die Ausbildung zum privaten ATB mit Polizeibewilligung angeboten. Mit der Auslagerung wird das System für Transporteure effizienter, da die Übergaben an Kantons- und Stadtgrenzen und die damit verbundenen Wartezeiten entfallen.

Die bei der Kantonspolizei resultierenden Einsparungen von über 4000 Personenstunden pro Jahr können für die Polizeiarbeit an der Front eingesetzt werden. Mit einer fundierten Ausbildung der ATB bleibt die Sicherheit des Verkehrs und der Infrastruktur gewährleistet. Die Steuerung der Ausnahmetransporte erfolgt weiter über die Verkehrsleitzentrale.

Das Begleiten eines Ausnahmetransports ist per Gesetz ab einer der folgenden Abmessungen vorgeschrieben: Breite 3.8m, Höhe 4.8m oder Gesamtlänge von 35m. Die Polizei ist gemäss den neuen Standardauflagen der Kantonspolizei Zürich vom ATB nur noch dann beizuziehen, wenn beispielsweise auf Hochleistungstrassen in den Gegenverkehr eingefahren oder mit einer sehr geringen Geschwindigkeit gefahren werden muss.

Im Jahr 2017 werden fünf ATB-Kurse durchgeführt. Der theoretische Teil umfasst vier Kurstage zu Rechten und Pflichten des ATB, zur Strassenkunde, zur Verkehrsregelung oder zum Verhalten im Verkehr oder bei Verkehrsunfällen. Danach folgt die praktische Ausbildung, die den Nachweis der Teilnahme an mindestens fünf Ausnahmetransporten und eine praktische Prüfung beinhaltet. Dabei prüft die Polizei, ob der zukünftige ATB einen Ausnahmetransport selbstständig planen und sicher durchführen kann.

Zur Transportbegleitung sind speziell ausgerüstete Begleitfahrzeuge vorgeschrieben, die neben gelben Drehlichtern auch mit einer LED-Wechseltextanzeigetafel ausgerüstet sind. Diese müssen von vorne wie auch von hinten sichtbar sein, und es müssen verschiedene Symbole abgebildet werden können. Das Fahrzeug muss mindestens 160cm hoch sein und mit der Beschriftung «Ausnahmetransport» versehen werden.

Solche Begleitungen sind keine gesetzlich festgeschriebenen Polizeiaufgaben, weshalb sie auch in der Schweiz privaten Spezialfirmen überlassen werden können. Mit der Auslagerung an Private kommt die Kantonspolizei Zürich einem Bedürfnis der Branche nach. Transporteure und die Politik forderten schon länger, dass Begleitungen von Ausnahmetransporten aus einer Hand von A nach B erfolgen sollten. Die Basis dafür ist nun gelegt.

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