Mehr Sicherheit auf der Forchstrasse zwischen Zollikerberg und Zumikon
Medienmitteilung 29.10.2026
Der Kanton Zürich will auf der Forchstrasse im Abschnitt zwischen der Itschnacher-Kreuzung in Zumikon und dem Zollikerberg die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöhen. Dazu soll die Fahrbahn erneuert, ein lärmarmer Belag eingebaut, Personenunterführungen hindernisfrei ausgebaut und ein neuer Rad-/Gehweg erstellt werden. Der Regierungsrat hat 11,5 Mio. Franken gebundene Ausgaben bewilligt und beantragt dem Kantonsrat neue Ausgaben von 12,7 Mio. Franken.
Der knapp 1,7 km lange Abschnitt vom Ende der Forchautostrasse in Zumikon bis zur Rosengarten-Kreuzung ist Bestandteil einer wichtigen Verkehrsachse zwischen Zürich und dem Zürcher Oberland. Täglich passieren rund 17'000 Fahrzeuge die Strasse, die in einem schadhaften Zustand ist und saniert werden muss. Zudem wird ein lärmarmer Belag eingebaut, durch den der Verkehrslärm reduziert werden kann. Um die Sicherheit auf dieser Velohauptverbindung zu erhöhen, wird die Instandsetzung auch dazu genutzt, den Rad-/Gehweg neu getrennt von der Fahrbahn zu führen.
Personenunterführungen beim Bahnhof werden hindernisfrei
Kurz vor den ersten Häusern wird im Zollikerberg ein sogenanntes Eingangstor erstellt. Künftig endet hier der Ausserortsbereich mit Tempo 80 und es gilt bis zur Ortstafel Zollikerberg Tempo 60. Ausserdem wird der Abstand zwischen dem Trassee der Forchbahn und der Forchstrasse den aktuellen Vorschriften entsprechend verbreitert. Die drei bestehenden Personenunterführungen rund um den Bahnhof Zollikerberg werden hindernisfrei ausgebaut. Bestandteil des Projekts ist auch die Verbesserung der Hochwassersicherheit des Brunnenbächli, das entlang der Forchstrasse verläuft und diese in der Nähe der Einmündung der Rüterwiesstrasse unterquert.
Rund anderthalb Jahre Bauzeit
Das in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden Zollikon und Zumikon sowie den kantonalen Fachstellen, der Forchbahn und der Kantonspolizei erarbeitete Projekt kostet insgesamt 24,2 Mio. Franken. Der Regierungsrat hat gebundene Ausgaben von 11,5 Mio. Franken bewilligt und dem Kantonsrat neue Ausgaben von 12,7 Mio. Franken beantragt. Sofern der Kantonsrat dem Antrag zustimmt und gegen die spätere Projektfestsetzung keine Rechtsmittel ergriffen werden, ist geplant, dass das kantonale Tiefbauamt mit den Bauarbeiten Ende 2028 beginnen kann. Die Bauzeit beträgt rund eineinhalb Jahre. Das Konzept für die Verkehrsführung während der Bauzeit wird derzeit erarbeitet.