Kanton zieht Entscheid des Baurekursgerichts zum Zürcher Rathaus weiter
Medienmitteilung 07.07.2026
Der Kanton zieht den Entscheid des Baurekursgerichts zum Zürcher Rathaus an das Verwaltungsgericht weiter. Das Baurekursgericht hatte den Rekurs des Heimatschutzes gegen die Schutzverfügung des Kantons grösstenteils gutgeheissen. Aus Sicht des Kantons verhindert der Entscheid die geplante zeitgemässe Nutzung des Rathauses als Parlamentsgebäude und damit die Fortsetzung von dessen Tradition als Zürcher «Haus der Demokratie».
Das Zürcher Rathaus soll saniert und umgebaut werden. Der Kantonsrat und der Regierungsrat haben sich dafür ausgesprochen, dass die Decke des Ratssaals an ihre ursprüngliche Stelle von 1694 zurückversetzt wird. Damit würde man im zweiten Obergeschoss mehr Platz für einen zeitgemässen Ratssaal gewinnen. Ein solcher Umbau erfordert aufgrund des Denkmalschutzes eine Klärung des Schutzumfangs. Dazu nahm der Kanton eine umfassende Abwägung aller Interessen vor. Er berücksichtigte dabei sowohl die begründeten Anliegen des Denkmalschutzes als auch die Anforderungen an einen zeitgemässen Parlamentsbetrieb.
Rathaus soll auch künftig als Parlamentsgebäude genutzt werden können
Das baukünstlerisch wertvolle Zürcher Rathaus wurde zwischen 1694 und 1698 errichtet. Es steht unter dem Schutz des Bundes und ist ein Schutzobjekt von kantonaler Bedeutung im kantonalen Inventar. Im Hinblick auf die geplanten Eingriffe in die Bausubstanz wurden im Rahmen der Planungen Gutachten der verwaltungsunabhängigen kantonalen und eidgenössischen Denkmalpflegekommissionen eingeholt. Diese kamen zum Schluss, dass das Vorhaben nicht mit den denkmalpflegerischen Interessen vereinbar ist.
Dem Interesse am Schutz des historischen Gebäudes stellte der Kanton in seinem Schutzentscheid das öffentliche Interesse an einer zeitgemässen Nutzung gegenüber. Schliesslich dient das Rathaus seit rund 300 Jahren der Politik von Kanton und Stadt Zürich. Der Schutzentscheid des Kantons trägt dieser Tradition Rechnung, indem er einen teilweisen baulichen Eingriff ermöglicht, mit dem das Rathaus nach der Instandsetzung weiterhin als zeitgemässes Parlamentsgebäude genutzt werden kann.
Entscheid soll vom Verwaltungsgericht überprüft werden
Im September 2025 hat der Heimatschutz beim Baurekursgericht Rekurs gegen diese Schutzverfügung erhoben. In seinem Urteil vom 26. Juni 2026 hiess das Baurekursgericht den Rekurs grösstenteils gut (BRGE I Nr. 0092/2026). Das Gericht folgte der Argumentation des Heimatschutzes. Es kam zum Schluss, dass es sich beim Rathaus um ein derart hochrangiges Schutzobjekt von nationaler Bedeutung handle, dass die Denkmalschutzinteressen höher zu gewichten seien als die vom Kanton Zürich geltend gemachten öffentlichen Interessen. Deshalb habe sich bei einem derart hochkarätigen Schutzobjekt die Nutzung klar dem Gebäude anzupassen und nicht umgekehrt.
Der Entscheid des Gerichts hätte aus Sicht des Kantons erhebliche Auswirkungen, weil er die künftige Rathausnutzung als zeitgemässes Parlamentsgebäude und «Haus der Demokratie» verhindern würde. Deshalb hat der Regierungsrat entschieden, das Urteil weiterzuziehen und den Entscheid des Baurekursgerichts vom Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen.
Aufgrund des laufenden Verfahrens besteht beim Instandsetzungsprojekt für das Rathaus aktuell keine Planungssicherheit. Bis diese geschaffen ist, ruht die Planung. Der Zürcher Kantonsrat und der Gemeinderat der Stadt Zürich werden ihre Sitzungen weiterhin im provisorischen Rathaus Hard abhalten.