Bauliche Weiterentwicklung von Baudenkmälern soll einfacher werden
Medienmitteilung 02.07.2026
Die bauliche Weiterentwicklung von Gebäuden, die sich im Inventar der Denkmalpflege befinden oder geschützt sind, soll einfacher werden – zum Beispiel bei einer energetischen Modernisierung. Der Regierungsrat hat die entsprechende Revision des Planungs- und Baugesetzes zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
Baudenkmäler sollen nicht nur erhalten, sondern auch zeitgemäss weiterentwickelt und genutzt werden können. Diesem Anliegen trägt die Vorlage «Modernisierung der Denkmalpflege-Gesetzgebung (Baudenkmäler)» mit einer Reihe von Änderungen Rechnung, die der Regierungsrat zuhanden des Kantonsrates verabschiedet hat. Neben Änderungen im Planungs- und Baugesetz (PBG) sind darin auch nachgelagerte Anpassungen der zugehörigen Verordnungen vorgesehen. Der Regierungsrat erfüllt damit zwei Aufträge aus dem Kantonsrat (Motion KR-Nr. 153/2020 «Wir brauchen ein zukunftsgerichtetes Denkmalschutzgesetz» sowie das Postulat KR-Nr. 29/2022 «Denkmal- und Heimatschutz kontra Klimaschutz»).
Weiterbauen stärken
Die bauliche Weiterentwicklung von Baudenkmälern wird mit der Vorlage einfacher. Kleinere Änderungen, welche die Schutzziele nur unwesentlich beeinträchtigen, werden ohne separaten Schutzentscheid im Rahmen des Baugesuchs beurteilt. Verschiedene öffentlichen Interessen werden durch die ausdrückliche Erwähnung im Gesetz gestärkt. Dazu gehören das Bedürfnis nach einer zeitgemässen Nutzung von Baudenkmälern, das Anliegen einer bedarfsgerechten Nutzung öffentlicher Bauten (insbesondere bei Spital-, Bildungs- oder Gefängnisbauten), die energetische Modernisierung sowie das hindernisfreie Bauen. Zudem wird im Gesetz verankert, dass diese Faktoren bei der Interessenabwägung hoch gewichtet werden.
Prozesse vereinfachen und beschleunigen
Die Vorlage stärkt die Rechte der Eigentümerinnen und Eigentümer, indem sie rechtlich verankert, dass die Unterschutzstellung primär durch verwaltungsrechtliche Verträge erfolgen soll, die partnerschaftlich erarbeitet werden. Zudem sollen die Eigentümerinnen und Eigentümer künftig über die Aufnahme ihres Gebäudes in ein Inventar informiert werden. Durch diese und weitere Anpassungen werden die Verfahren vereinfacht und beschleunigt sowie die Planungs- und Rechtssicherheit verbessert.
Inventare einheitlich führen
Darüber hinaus erhöht die Vorlage die Anforderungen, die an ein Baudenkmal gestellt werden. Die Kriterien, wann ein Gebäude als Baudenkmal eingestuft werden soll, werden verschärft. Aufgrund des breiten Widerstands in der Vernehmlassung verzichtet der Regierungsrat darauf, die Zuständigkeit für die Erstellung von Inventaren der Baudenkmäler von kommunaler Bedeutung an den Kanton zu verschieben. Die Gemeinden bleiben weiterhin dafür zuständig. Für eine einheitliche Inventarisierung stellt der Kanton den Gemeinden Umsetzungshilfen, wie zum Beispiel Leitlinien, zur Verfügung.
Denkmalpflege schützt wertvolles Kulturerbe
Der Denkmalschutz ist eine wichtige öffentliche Aufgabe und die Denkmalpflege unterstützt die Eigentümerschaften dabei, das baukulturelle Erbe in der Schweiz und im Kanton Zürich zu erhalten. Mit der vorgeschlagenen Weiterentwicklung und den besseren Nutzungsmöglichkeiten möchte der Regierungsrat die Akzeptanz für den Denkmalschutz stärken.