Lohngleichheit beim Kanton Zürich gewährleistet
Medienmitteilung 11.06.2026
Eine neue Studie zu den Löhnen des Staatspersonals bestätigt den bisherigen Befund: In der kantonalen Verwaltung gibt es keine Anzeichen von systematischer Lohndiskriminierung. Alle Direktionen und die Staatskanzlei erreichen neben dem Toleranz- auch den strengeren Zielwert.
Der Kanton Zürich verwendete für die freiwillige Überprüfung seiner Löhne wiederum das Analyse-Tool «Logib» des Bundes. Als Grundlage diente das Lohngefüge aller Direktionen, der Staatskanzlei und der Bezirksverwaltungen per 31.12.2024. Die Studie berücksichtigt neben dem Geschlecht auch das Dienstalter, die Anzahl Ausbildungsjahre, potenzielle Erwerbserfahrung, die berufliche Stellung und das Kompetenzniveau der Mitarbeitenden.
Über die ganze Verwaltung gesehen beträgt die nicht erklärbare Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern 0,9 Prozent. Dieser Wert liegt nicht nur unter dem sogenannten Toleranzwert von 5 Prozent, sondern auch unter dem Zielwert von 2,5 Prozent. Auch jede Direktion und die Staatskanzlei für sich betrachtet liegen innerhalb des Zielbereichs.
Die Studie bestätigt somit den Befund aus dem Jahr 2021. Damals kam der Regierungsrat mit der Überprüfung einem gesetzlichen Auftrag des Bundes nach. Der Regierungsrat hat den Bericht und den Umstand, dass die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern gemäss dem Logib-Modell klar eingehalten wird, zur Kenntnis genommen.