Schulen Nänikon-Greifensee und Uster: Die Grenzen sind bereinigt

Die Grenzen der Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee und der Sekundarschulgemeinde Uster waren nicht mehr rechtskonform. Der Regierungsrat hat nun verschiedene Anpassungen genehmigt, die für eine Bereinigung der Grenzen nötig sind. Zuvor hatten schon die Stimmberechtigten der beiden Schulgemeinden den Anpassungen zugestimmt.

Seit der Änderung des kantonalen Gemeindegesetzes müssen die Gebiete von Schulgemeinden mit dem Gebiet einer oder mehrerer politischer Gemeinden übereinstimmen. Bei der Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee und der Sekundarschulgemeinde Uster ist das aktuell nicht der Fall. Die Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee umfasst das Gebiet der politischen Gemeinde Greifensee und die beiden Ustermer Ortsteile Nänikon und Werrikon. Die Sekundarschulgemeine Uster wiederum umfasst das Gebiet der politischen Gemeinde Uster ohne die beiden Ortsteile Nänikon und Werrikon.

Nun haben sich die beiden Schulgemeinden auf eine Lösung geeinigt. Sie passen die Grenzen der Schulgemeinden den Grenzen der politischen Gemeinden an. Die Sekundarschülerinnen und -schüler aus Greifensee und aus den Ustermer Ortsteilen Nänikon und Werrikon sollen aber weiterhin im Schulhaus Wüeri in Uster zur Schule gehen. Das Schulhaus Wüeri geht in eine neue interkommunale Anstalt über. Die Beschulung der Jugendlichen regeln die beiden Schulgemeinden in einem Anschlussvertrag.

Die Stimmberechtigten beider Schulgemeinden haben diesen Plänen am 8. März 2026 an der Urne zugestimmt. Nun hat auch der Regierungsrat fünf Teilaspekte der Änderung genehmigt.

  • Gebietsänderungsvertrag: Die Grenzen der beiden Schulgemeinden werden den politischen Gemeinden Uster und Greifensee angepasst.
  • Namensänderung: Die Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee heisst künftig Sekundarschulgemeinde Greifensee.
  • Gemeindeordnung I: Die Gemeindeordnung der Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee wird an die neuen Verhältnisse angepasst.
  • Gemeindeordnung II: Die Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Uster wird an die neuen Verhältnisse angepasst.
  • Anstaltsvertrag: Der Vertrag für die neue interkommunale Anstalt regelt die Schulinfrastruktur für das Schulhaus Wüeri.

Den Anschlussvertrag für die Beschulung im Schulhaus Wüeri musste der Regierungsrat nicht genehmigen. Er regelt, dass die Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee die Schülerinnen und Schüler aus Greifensee, Nänikon und Werrikon beschult. Die Sekundarschulgemeinde Uster zahlt ihr dafür einen Beitrag.

Die Änderungen treten gestaffelt in Kraft. Am 1. Juni 2026 treten die Änderungen der beiden Gemeindeordnungen in Kraft. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass die neu zusammengesetzten Stimmberechtigten Ende September 2026 die Behördenmitglieder für die neue Amtsdauer wählen können. Die aktuelle Amtsdauer wird aus diesem Grund bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.

Am 1. Januar 2027 treten dann die Grenzbereinigung, die Namensänderung, der Anstaltsvertrag und der Anschlussvertrag in Kraft.

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