Wohnbauförderung: zeitgemäss und wirksam

Der Regierungsrat passt die kantonale Wohnbauförderung an veränderte wirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen an. Ziel ist es, die Wirksamkeit der Wohnbauförderung zu verbessern und trotz gestiegener Bau- und Landkosten günstigen Wohnraum zu realisieren.

Die Wohnbauförderung des Kantons Zürich unterstützt den Bau, den Erwerb und die Erneuerung preisgünstiger Mietwohnungen mit zinslosen Darlehen. So entsteht mehr bezahlbarer Wohnraum. Davon profitieren Menschen mit begrenztem Einkommen und Vermögen. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen hat der Regierungsrat die Wohnbauförderungsverordnung angepasst. Sie tritt per 1. Juli 2026 in Kraft.

Höhere Unterstützung pro Projekt

Ein zentraler Bestandteil ist die Anpassung der Wohnbauförderung an die gestiegenen Kosten. Dank dem Ja an der Urne im letzten Herbst zur Verdoppelung der Mittel für die Wohnbauförderung können jetzt auch die Darlehen für Neubauten und Gesamterneuerungen von 20 auf 25 Prozent der pauschalierten Gesamtinvestitionskosten erhöht werden. «So entstehen insgesamt mehr günstige Wohnungen bei gleichzeitig höherer Unterstützung pro Projekt», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.

Die Höchstwerte für Investitions-, Erstellungs- und Erneuerungskosten werden an das heutige Kostenniveau angepasst. In Einzelfällen können auch erhöhte Landkosten und bauliche Mehrkosten von Hochhäusern berücksichtigt werden, damit auch die Unterstützung bei Hochhäusern ermöglicht wird. Zudem werden die Förderbestimmungen vereinfacht, der Vollzug erleichtert und durch eine Reduktion der Mindestwohnfläche eine effizientere Bauweise gefördert. Schliesslich wird auch Personen ohne Kinder der Zugang zu preisgünstigen Wohnungen ermöglicht, weil die Belegungsvorschriften für Familien nur noch bei grösseren Wohnungen greifen.
 

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