Regierungsrat bündelt Aufgaben der Standortförderung in neuem Gesetz

Der Regierungsrat setzt das Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz per 1. Juli 2026 in Kraft. Das neue Gesetz zielt darauf ab, den Wirtschafts-, Forschungs- und Innovationsstandort Kanton Zürich zu stärken und die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern.

Mit dem Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz erhält der Kanton Zürich eine neue gesetzliche Grundlage für die Standortförderung und die Unternehmensentlastung. Es bündelt zentrale Aufgaben wie Standortentwicklung, die Stärkung der Innovationsfähigkeit durch Vernetzung, die Pflege ansässiger Unternehmen, die Ansiedlung neuer Unternehmen, die Promotion des Standorts und die wirtschaftlichen Aussenbeziehungen. «Das neue Gesetz gibt uns den Rahmen, um den Kanton Zürich als einen attraktiven Wirtschafts-, Forschungs- und Innovationsstandort weiterzuentwickeln», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.

Gleichzeitig wird die Unternehmensentlastung gestärkt, indem die bisherige Koordinationsstelle neu als Fachstelle Unternehmensentlastung geführt und mit zusätzlichen Aufgaben betraut wird. Sie nimmt Anregungen zur Entlastung entgegen und ist für die Durchführung der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) zuständig. Im Rahmen der RFA werden neue oder geänderte kantonale Gesetze und Verordnungen systematisch auf ihre Auswirkungen auf Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Kanton Zürich geprüft. Ziel sind unternehmensfreundliche Regulierungen sowie ein effizienter und
digitaler Vollzug.

Der Zürcher Kantonsrat stimmte dem Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz im vergangenen Herbst zu. Der Regierungsrat setzt es per 1. Juli 2026 in Kraft.
 

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