Kantonswechsel von Moutier: Regierungsrat beantragt Kredit zugunsten des Kantons Jura
Medienmitteilung 09.04.2026
Der Kantonswechsel von Moutier wird im Nationalen Finanzausgleich erst 2032 voll berücksichtigt. Dem Kanton Jura entgeht dadurch ein substanzieller Beitrag. Der Kanton Zürich und weitere Geberkantone wollen diese Beitragslücke schliessen. Ihr Vorschlag dürfte wesentlich dazu beigetragen haben, dass das Bundesparlament den für Zürich wichtigen soziodemografischen Lastenausgleich nicht gekürzt hat.
Der Bundesrat wollte mit dem Entlastungspaket 27 den soziodemografischen Lastenausgleich (SLA) um jährlich 140 Mio. Franken pro Jahr kürzen. Vom eingesparten Geld wollte der Bundesrat unter anderem während fünf Jahren rund 13 Mio. Franken an den Kanton Jura auszahlen. Auf Anfang 2026 hatte die Gemeinde Moutier vom Kanton Bern zum Kanton Jura gewechselt. Der Wechsel wird im Ressourcenausgleich des Nationalen Finanzausgleichs (NFA) systembedingt erst ab 2032 voll berücksichtigt. Zwar bekommt der Kanton Jura umgehend diejenigen Gelder, die der Kanton Bern für Moutier bekommen hätte. Dies ist aber weniger, als wenn Moutier schon immer beim Kanton Jura gewesen wäre.
Der Kanton Zürich lehnte die Kürzung des soziodemografischen Lastenausgleichs und den Bundesbeitrag an den Kanton Jura als sachfremde Verknüpfung ab. Er einigte sich mit anderen SLA-Empfängern unter den NFA-Geberkantonen darauf, die Beitragslücke des Kantons Jura von insgesamt 65 Mio. Franken zu schliessen. Die Kantone Zürich, Waadt, Genf, Basel-Stadt, Zug und Schaffhausen teilen sich die Summe proportional zu ihren empfangenen SLA-Geldern auf. Der Vorschlag stand unter dem Vorbehalt, dass die eidgenössischen Räte auf die Kürzung des soziodemografischen Lastenausgleichs verzichten. Der Kompromiss wurde in der Debatte des Bundesparlaments zum Entlastungspaket 27 positiv hervorgehoben. Er dürfte in der Frühjahrssession mass-geblich zum Entscheid gegen die SLA-Kürzung beigetragen haben.
Der Regierungsrat beantragt nun dem Kantonsrat, gemäss dem Kompromiss einen Verpflichtungskredit von insgesamt 16,3 Mio. Franken zu bewilligen. Die Summe entspricht einem Viertel der Beitragslücke des Kantons Jura. Die Kürzung des SLA durch den Bund hätte den Kanton Zürich dauerhaft um rund 32 Mio. Franken pro Jahr belastet. Der Beschluss des Kantonsrates untersteht dem fakultativen Referendum.
Der soziodemografische Lastenausgleich (SLA) ist ein Pfeiler des Nationalen Finanzausgleichs. Der Bund unterstützt damit Kantone, die aufgrund der Bevölkerungsstruktur oder ihrer Zentrumsfunktion überdurchschnittliche Kosten zu tragen haben. Für 2026 werden aus dem SLA insgesamt 525 Mio. Franken ausbezahlt. Der Kanton Zürich erhält 120,5 Mio. Franken, was einem Viertel der SLA-Zahlungen entspricht.