Regierungsrat weist Gesuch der GZO AG Spital Wetzikon ab
Medienmitteilung 24.03.2026
Der Regierungsrat weist das Gesuch der GZO AG Spital Wetzikon für eine Garantie in Höhe von 50 Mio. Franken ab. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung bzw. Sicherheiten für die Fertigstellung des Neubaus durch den Kanton sind nicht erfüllt. Betrieb und Finanzierung des Spitals liegen in der Verantwortung der GZO AG und der Eigentümergemeinden.
Am 2. Februar 2026 haben elf der zwölf Aktionärsgemeinden der GZO AG Spital Wetzikon beim Regierungsrat ein Gesuch um Gewährung einer grundpfandgesicherten Garantie über 50 Mio. Franken eingereicht. Dies für den Fall, dass die Nachlassstundung erfolgreich beendet werden kann. Bereits im Februar 2024 hatte das Spital den Regierungsrat um finanzielle Unterstützung in Höhe von 180 Mio. Franken angefragt. Der Regierungsrat weist auch das neue Gesuch ab. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Garantie zugunsten der GZO AG bzw. des Spitals Wetzikon für die erleichterte Aufnahme von Fremdkapital zur Fertigstellung des Spitalneubaus sind nicht erfüllt.
Der Regierungsrat hat bereits im März 2024 festgehalten, dass das Spital Wetzikon nicht als «unverzichtbar» im Sinne des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes einzustufen sei und eine allfällige Einstellung des Betriebs keinen Versorgungsnotstand im Kanton Zürich erwarten lasse. Zudem liegen Betrieb, Finanzierung sowie die Erfüllung der dem Listenspital zugeteilten Leistungsaufträge – auch in wirtschaftlicher Hinsicht – in der Verantwortung der GZO AG und der Aktionärsgemeinden (vgl. Medienmitteilung vom 4.4.2024 / RRB 327/2024 / RRB 437/2024).
Kanton wird Spitalversorgung für Bevölkerung im Zürcher Oberland gewährleisten
Der Regierungsrat hat Verständnis für die Sorgen der Bevölkerung um die Gesundheitsversorgung in der Region, die sich aus der ungewissen Zukunft des Spitals Wetzikon ergeben. Sollte die Sanierung durch die GZO-Verantwortlichen scheitern und eine Betriebseinstellung unausweichlich werden, wird die Gesundheitsdirektion die Spitalversorgung auch für die Bevölkerung des Zürcher Oberlands sicherstellen. Das Amt für Gesundheit (AFG) steht diesbezüglich mit den umliegenden Zürcher Listenspitälern, der Ärztegesellschaft des Zürcher Oberlands sowie der regional verantwortlichen Rettungsdienstorganisation Regio144 im Austausch.