Regierungsrat erhöht den Kredit für die Wohnbauförderung

Die Stimmberechtigten im Kanton Zürich sprachen sich im letzten Herbst per Volksentscheid für eine Verdoppelung der Darlehen der kantonalen Wohnbauförderung aus. Der Regierungsrat setzt das entsprechende Gesetz per 1. Juni 2026 in Kraft.

Mit seinem Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich» beantragte der Regierungsrat eine Verdoppelung des Rahmenkredits für die kantonale Wohnbauförderung von 180 Mio. auf 360 Mio. Franken. Das Zürcher Stimmvolk stimmte diesem Gegenvorschlag am 30. November 2025 zu und verwarf die Initiative. Eine beim Bundesgericht eingereichte Beschwerde aus dem Umfeld des Initiativkomitees wurde kurz darauf zurückgezogen.

Der Regierungsrat setzt das entsprechende Gesetz über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung per 1. Juni 2026 in Kraft. «Die Mittel sind bereits im Budget eingestellt. Das Geld für zusätzliche preisgünstige Wohnungen steht daher schon ab diesem Sommer zur Verfügung», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.

Der Regierungsrat wird zudem Anpassungen bei der Wohnbauförderungsverordnung vornehmen. Die Vernehmlassung ist abgeschlossen, die Verordnung soll zeitnah in Kraft gesetzt werden. Dabei geht es insbesondere auch um die Erhöhung der Wohnbauförderungsdarlehen von 20 auf 25 Prozent der Gesamtinvestitionskosten.
 

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